FACHZAHNARZT

Neben der Ausbildung zum Allgemeinzahnarzt ist es möglich eine Fachzahnarztausbildung zu absolvieren. Diese hat eine Mindestdauer von vier Jahren und ist in Vollzeit abzuleisten.

Mögliche Abschlüsse nach vier Jahren und erfolgreicher Prüfung sind:

  • Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
  • Fachzahnarzt für Oralchirurgie
  • Fachzahnarzt für Parodontologie
  • Fachzahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen.

Die Ausbildung zum Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie setzt die erfolgreich abgeschlossenen Studien in Human- und Zahnmedizin sowie eine fünfjährige Ausbildung voraus.

Die Ausbildung kann als Bestandteil der Assistenzzeit absolviert werden. Es ist also möglich und ratsam bereits während der Assistenzzeit im angestrebten Fachzahnarztbereich tätig zu sein. Damit kann die Ausbildung nach der Assistenzzeit auf drei Jahre reduziert werden. Voraussetzung ist hier ein klinisches Jahr.

Die Ausbildung kann ebenfalls in Teilzeit absolviert werden. Die maximale Höchstdauer der Ausbildung, Welche acht Jahre beträgt, darf jedoch nicht überschritten werden.

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Diese Fachzahnarztausbildung wird bundesweit angeboten und anerkannt. Ziel der Ausbildung sind weitreichende Kenntnisse und Fertigkeiten in Planung und Anwendung relevanter kieferorthopädischer Behandlungen.

Die fachspezifische Ausbildung umfasst mindestens drei Jahre. Zusätzlich ist mindestens ein allgemeinzahnärztliches Jahr nachzuweisen, welches in der Regel vor Beginn der fachspezifischen Weiterbildung absolviert wird.

Angerechnet wird lediglich die Tätigkeit in einer Weiterbildungsstätte. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht anrechnungsfähig.

In folgenden Weiterbildungsstätten können entsprechende Zeiten anerkannt werden:

  • Kieferorthopädische Abteilungen eines Krankenhauses oder vergleichbaren Einrichtungen bis zu einem Jahr
  • Weiterbildungsermächtigte Zahnarztpraxen und Fachzahnarztpraxen für Kieferorthopädie bis zu zwei Jahre
  • Kieferorthopädische Abteilungen in Universitätszahnkliniken bis zu drei Jahre

Innerhalb der Weiterbildung muss ein Jahr in einer weiterbildungsermächtigten Universitätszahnklinik absolviert werden. Die verbleibenden zwei Jahre können in oben genannten Ausbildungsstätten abgeleistet werden.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die theoretische Prüfung erfolgt in Form eines Fachgesprächs und ist mit 60 Minuten begrenzt.

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit absolviert werden. Diese Informationen sind bei den jeweiligen Landeszahnärztekammern zu erhalten. Die Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend.

Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Die Oralchirurgie ist Bestandteil der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie. Sie setzt sich mit den Aspekten der zahnärztlichen Chirurgie und zusätzlich mit invasiveren Eingriffen wie Luxationen und Frakturen im Bereich der Zähne und des Kiefers auseinander. Der Fachzahnarzt für Oralchirurgie ist in der Lage Erkrankungen des Zahnhalteapparates zu diagnostizieren und zu therapieren. Parallel umfasst das Gebiet plastische Parodontalchirurgie, Implantologie und Zahnersatzkunde.

Die Fachzahnarztausbildung unfasst eine Dauer von vier Jahren. Ein Jahr ist hierbei allgemeinzahnärztlich zu absolvieren. In der Regel ist während der vier Jahre ein Katalog an operativen und invasiven Eingriffen abzuarbeiten, welcher Voraussetzung für die Teilnahme an der Fachzahnarztprüfung ist.

Angerechnet wird lediglich die Tätigkeit in einer Weiterbildungsstätte. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht anrechnungsfähig.

In folgenden Weiterbildungsstätten können entsprechende Zeiten anerkannt werden:

  • Weiterbildungsermächtigte Fachzahnärzte für Oralchirurgie oder Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie bis zu zwei Jahre
  • Chirurgische Abteilungen in Universitätszahnkliniken, oralchirurgische Abteilungen eines Krankenhauses oder vergleichbare Einrichtungen, niedergelassene und zu Weiterbildung ermächtigte Fachzahnärzte für Oralchirurgie oder Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie mit klinischem Bezug bis zu drei Jahre

Im Rahmen einer curricularen Fortbildung sind theoretische Lerninhalte ebenfalls anrechenbar. In welcher Form und Umfang die erbrachten Leistungen angerechnet werden können, hängt von der jeweiligen Zahnärztekammer ab.

Mindestens ein Jahr der vier Weiterbildungsjahre ist an einem zur Weiterbildung ermächtigtem Universitätsstandort zu absolvieren. Welche Standorte das sind, ist ebenfalls den Seiten der Zahnärztekammern zu entnehmen. Die verbleibenden zwei Jahre können in oben genannten Ausbildungsstätten absolviert werden.

Die Abschlussprüfung wird in Form eines Fachgesprächs abgehalten und ist mit 60 Minuten begrenzt. Zusätzlich ist der Operationskatalog vorzuweisen.

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit absolviert werden. Diese Informationen sind bei den jeweiligen Landeszahnärztekammern zu erhalten. Die Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend.

Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Diese Facharztausbildung sieht den längsten Ausbildungsweg in der Zahnmedizin vor. Die Ausbildung erfordert einen Abschluss des Studiums der Human- und der Zahnmedizin in vollem Umfang. Vorteilhaft ist eine Absolvierung des Humanmedizinstudiums an erster Stelle, da an den meisten Universitäten die vorklinische Ausbildung vollumfänglich im Zahnmedizinstudium anerkannt wird. Es ist dann nur noch notwendig die praktischen Kurse zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss beider Studiengänge schließt sich die fachärztliche Ausbildung an.

Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie führen Behandlungen im Bereich der Mund-, Kiefer-, Gesichts- und teilweise auch als Halsregion durch. Dabei umfasst das Gebiet vollumfänglich die Oralchirurgie und zusätzliche operative Eingriffe, wie die Entfernung von Tumoren, metastasierten Lymphknoten, plastisch-chirurgische Eingriffe, ästhetisch-funktionelle Eingriffe wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Kieferfehlstellungen und vieles mehr. Die Ausbildung vermittelt umfassende Kenntnisse zur Prävention, Detektion, Therapie und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Tumoren, Fehlbildungen und Fehlstellungen der Zähne, des Zahnhalteapparates, des Kiefers, der Mundhöhle, Speicheldrüsen, dem Gesichtsschädel und den bedeckenden Weichteilstrukturen.

Nach Absolvierung der beiden Studiengänge umfasst die Ausbildungsdauer fünf Jahre. Teilweise kann an manchen Standorten ein Teil der Ausbildung bereits während des Zweitstudiums absolviert werden. Drei Jahre der Ausbildung müssen auf einer entsprechenden Station für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie abgeleistet werden. Die Ausbildung ist an einer ermächtigten Weiterbildungsstätte zu absolvieren. Auf die Ausbildungszeit angerechnet werden können 24 Monate im ambulanten Bereich und bis zu zwölf Monate im Bereich der Chirurgie und/oder in der Anästhesiologie / Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und/ oder Neurochirurgie.

Ähnlich wie in der Oralchirurgie, muss ein Operationskatalog abgearbeitet und erfüllt sein, um sich für die Facharztausbildung anzumelden. Zusätzlich zur Ausbildung kann eine weitere Spezialisierungsweiterbildung zum plastischen Chirurgen durchlaufen werden.

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit absolviert werden. Diese Informationen sind bei den jeweiligen Landszahnärztekammern zu erhalten. Die Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend.

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