Der Traum vieler junger ZahnmedizinerInnen ist die „eigene Praxis“. Unabhängigkeit, bessere Verdienstmöglichkeiten und ein eigenes Team sind die größten Motivationen. Für viele ist der Schritt in Richtung Unternehmer/in auch ein sehr gewagter Schritt. Das Praxiskonzept muss bis ins Detail überdacht sein. Dazu gehören eine Vielzahl an wichtigen Partnern, u.a.:
Tomorrowdent gibt euch hier einen kleinen Einblick in das Thema Existenzgründung und hat das Wichtigste für euch zusammengefasst. Sobald man sich für die Existenzgründung entschieden hat, gehen natürlich alle Themen noch mehr ins Detail und müssen intensiv erörtert werden.
Wir stehen euch für alle Fragen zur Seite und unterstützen euch mit unserem Team, unserer Erfahrung und unserem Fachwissen, damit euer Traum „Die eigene Praxis“ auch bald Wirklichkeit wird!
Wir freuen uns darauf von euch zu hören!
Als Führungspersönlichkeit einer Zahnarztpraxis sind Eigenschaften wie Kommunikationsstärke, klare Zielvorstellungen sowie ein guter Umgang mit Risiken und viel Verantwortung wichtig und Voraussetzung für eine erfolgreiche Praxis.
Den perfekten Zeitpunkt gibt es an sich nicht. Für diese Entscheidung sollte man sich genug Zeit nehmen und folgende Faktoren sollten gut überdacht sein:
Die meistgestellte Frage zum Ort ist eigentlich immer: Stadt oder Land?
Neben der Versorgungsdichte und den wirtschaftlichen Aspekten kommt es auch hier wieder auf die Persönlichkeit an! Viele entscheiden sich bereits in Ihrer Assistenzzeit.
Städte sind natürlich beliebter, aber auf dem Land ist die Praxisdichte in der Regel deutlich geringer als in der Stadt. Die beliebten Großstädte Berlin und Hamburg haben die höchste Zahnarztdichte von allen 16 Bundesländern. Dort stehen einem behandelnd tätigen Zahnarzt zwischen 800 und 1000 Einwohner gegenüber.
Das Saarland dagegen hat die geringste Zahnarztdichte.
Da der Wettbewerb in der Regel nicht so stark ist wie in der Stadt, kann der ländliche Raum für Zahnmediziner durchaus attraktiver sein als eine Niederlassung in Großstädten.
Laut Studien zur Berufszufriedenheit werden im ländlichen Raum das Verhältnis zu den Kollegen und das Arzt-Patienten-Verhältnis sehr positiv eingeschätzt.
Möchte ich eine Einzelpraxis haben oder möchte ich mich mit anderen Kollegen zusammentun und z.B. eine Gemeinschaftspraxis eröffnen?
Obwohl die Gemeinschaftspraxis und auch die Praxisgemeinschaft viele Vorteile bieten, wie z.B. verschiedene Spezialisten in einer Praxis vereint oder mehr Flexibilität, entscheiden sich die meisten Zahnmediziner für die Einzelpraxis.
Die Praxisübernahme ist dabei deutlich häufiger als die Neugründung, da ein bestehender Patientenstamm das Risiko natürlich senkt. Deshalb ist auch es sehr sinnvoll in einer Praxis etwas länger angestellt zu sein bevor man die Übernahme-Entscheidung trifft.
Die Kosten einer Praxisübernahme oder Neugründung spielen bei der Entscheidungsfindung immer eine sehr wichtige Rolle. Neben den Räumlichkeiten und Personalkosten kommen auch andere Kostenfaktoren wie z.B. Steuerberaterhonorare etc. hinzu. Bei einer Übernahme zahlt man natürlich auch immer die Übernahme des Patientenstamms.
Wohl am stressigsten, bietet aber die größten medizinischen Freiheiten und vor allem Unabhängigkeit! Sprechzeiten können selbst gestaltet werden und auch das Personal kann man sich selbst aussuchen.
Auch die Kosten trägt man allein. Natürlich gibt es verschiedene Möglichkeiten der Praxisfinanzierung durch Banken, allerdings trägt man dieses Kredit-Risiko bei einer Einzelpraxis allein. Alleinige Verantwortung trägt man auch u.a. für Personal, Kosten, Gewinne/Verluste. Die Planung von Urlaub und Abwesenheiten gestaltet sich schwierig.
Die BAG ist die häufigste Form der Gemeinschaftspraxis. Ihr wollt mehr Sicherheit und habt ein hohes Bedürfnis nach Gemeinschaft? In der BAG geht es um die gemeinsame Führung einer Praxis. Mehrere niedergelassene Zahnärzte/-ärztinnen teilen sich Räumlichkeiten, Personal und auch den Patientenstamm und haben eine gemeinsame Karteiführung. Der Vorteil eine BAG ist neben verschiedenen Spezialisierungen sowie ein erweitertes Leistungsspektrum auch eine Reduzierung des Unternehmens-Risikos. Die Kosten werden geteilt und die Ressourcen gemeinsam genutzt.
Man hat die gemeinsame Verantwortung für Management, Marketing, Verwaltung und auch eine gemeinsame Haftung. Man kann sich gegenseitig vertreten und Patienten gemeinsam behandeln. Außerdem hat man einen regelmäßigen Austausch mit Fachkollegen und kann „schwierige Fälle“ gemeinsam angehen.
Gemeinsame Praxis aber jeder Behandler rechnet getrennt ab. Man teilt sich die Kosten für z.B. Räumlichkeiten, Personal sowie die Einrichtung allerdings ohne gemeinsame Behandlung von Patienten. Jeder hat einen eigenen Patientenstamm und erwirtschaftet seinen Gewinn selbst. Somit ist bei Fehlern z.B. nur der Zahnarzt/ die Zahnärztin haftbar zu machen und nicht die Praxis.
Auch die Patientendokumentation muss getrennt Beachtung finden. Für jede/n Vertragszahnarzt/-ärztin innerhalb der Gemeinschaft gilt die Einzelpraxisregelung. Im Prinzip nutzt man die Vorteile einer BAG wie z.B. Räumlichkeiten und Personal teilen, arbeitet aber wie in einer Einzelpraxis eigenverantwortlich und selbstständig. Natürlich kann es auch vorkommen, dass man eine Art „Konkurrenz in der eigenen Praxis“ in Kauf nimmt.
Seit 2015 ist es möglich rein zahnärztliche Versorgungszentren (ZMVZ) zu gründen. Dies ist eher was für Zahnärzte/-ärztinnen, die am Standort expandieren möchten.
Der überwiegende Teil der Geschäftsführer müssen Zahnärzte/-ärztinnen sein, denen auch die Mehrheit von Gesellschaftsanteilen und Stimmrechten zustehen muss. Auch Nichtmediziner können an der Leitung eines MVZ beteiligt sein. Eine Beteiligung Dritter am Gewinn der Gesellschaft ist nicht erlaubt. Die beteiligten Gesellschafter haften persönlich gegenüber der KZV.
Gemeinsamer Patientenstamm und gemeinsame Abrechnung. Gemeinsame Investitionen und Teilung der Kosten. Es ist auch möglich Vertreter von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen (z. B. Physiotherapeuten) zu beteiligen.
Betriebswirtschaftliche Kostenstruktur einer durchschnittlichen Praxis in Prozent:
Personalausgaben: 38,6 %
Fremdlaborausgaben: 24,9 %
Übrige Betriebsausgaben: 14,0 %
Material: 9,7 %
Raumkosten: 6,7 %
Abschreibung: 5,0 %
Zinsen: 1,1 %
Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung:
Neugründung einer zahnärztichen Einzelpraxis: 598.000 €
Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis: 394.000 €
Neugründung einer zahnärztlichen BAG: 411.000 €
Übernahme einer zahnärztlichen BAG: 362.000 €
Beitritt/Einstieg in eine zahnärztliche BAG: 287.000 €
Fachzahnarztgruppen:
Allgemeinmediziner: 159.163
Zahnmediziner: 72.592
Innere Medizin: 54.982
Gynäkologen: 18.622
Urologen: 6.075
Zahnärzte in Deutschland 2018:
Insgesamt: 72.592
Männer: 39.479
Frauen: 33.113
Zahnärzte ohne Erwerbstätigkeit: 24.780
Durchschnittlicher Praxisgewinn eines/r Praxisinhabers/in: ca. 114.000 Euro im Jahr.
Als angestellter Zahnarzt liegt das Jahreseinkommen laut KZBV bei durchschnittlich 30% der von ihm oder ihr erwirtschafteten Honorareinnahmen.
Durchschnittsalter Niederlassung in Deutschland: 35 Jahre
ca. 70 % sind Einzelpraxen
(Quelle: statistische Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer, 2016-2018)