ASSISTENZZEIT

Examen geschafft und nun?

Dem Studium der Zahnheilkunde schließt sich die Assistenzzeit an. Sie ist die Grundvoraussetzung zur Kassenzulassung, das heißt zur Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten. Respektive ist eine Assistenzzeit nicht verpflichtend, wenn man sich entscheidet ausschließlich Privatpatientinnen und -patienten zu behandeln. Allerdings machen diese mit ca. 10% einen nur geringen Teil der Gesamtbevölkerung aus. Daher ist es in der Regel deutlich wirtschaftlicher die Kassenzulassung als „Vertragszahnarzt“ zu erlangen.

Die Assistenzzeit gilt als Vorbereitungszeit auf die spätere, selbständige Arbeit als Zahnarzt bzw. Zahnärztin. Die Ausbildungs- bzw. VorbereitungsassistentInnen arbeiten zwischen zwei und vier Jahren, um die optimale Behandlung von KassenpatientInnen zu erlernen. Am Ende der Ausbildungszeit sehen einige Fachzahnarztrichtungen eine Prüfung zum Abschluss der Assistenzzeit vor.
Die Wochenstunden innerhalb der Assistenzzeit, die benötigt werden, um die Zeit in vollem Umfang anerkannt zu bekommen, legen die Kassenzahnärztlichen Vereinigung der Bundesländer fest, in denen man diese absolviert.

Neben der Kassenzulassung dient die Assistenzzeit dem Ausbau der im Studium vermittelten Grundlagen und Erfahrungen in der praktischen Tätigkeit, aber auch zum Erlangen der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs unerlässlich sind.

Die Anstellung eines Assistenzahnarztes erfolgt durch einen Praxisinhaber. Die Beschäftigung muss durch den Arbeitgeber bei dem entsprechenden Bezirksamt angemeldet werden. Das Ausbildungsprogramm wird durch den niedergelassenen Zahnarzt gestaltet, daher sollte eine sorgfältige Prüfung der angebotenen Leistungen und insbesondere der fachlichen Kompetenz durchgeführt werden, bevor man sich für eine Praxis entscheidet. Der Vertragszahnarzt spielt schließlich eine entscheidende Rolle in der Ausbildung seiner Assistenzzahnärzte.

Die Vorbereitungszeit kann innerhalb der zwei Jahre in einer Vertragszahnarzt-Praxis, einer (Universitäts-)Zahnklinik, den Mund-Kiefer-Gesichtschirurgischen Abteilungen eines Krankenhauses, im öffentlichen Dienst, bei der Bundeswehr oder dem öffentlichen Gesundheitsdienst abgeleistet werden. Ein Teil der Assistenzzeit kann im Ausland absolviert werden. Wenn die erbrachten Leistungen mit denen des deutschen Behandlungsspektrums analog sind, können diese vollständig anerkannt werden.

Dies gilt es vor Antritt der Tätigkeit im Ausland mit der entsprechenden Kassenzahnärztlichen Vereinigung des Bundeslandes im Vorhinein abzustimmen. Es ist möglich die Assistenzzeit in verschiedenen Vertragspraxen und Kliniken zu absolvieren. Die minimale Beschäftigungsdauer, um eine Anerkennung zu erhalten, beträgt jedoch drei Wochen.

Außerdem kann man neben der zweijährigen Tätigkeit als Vorbereitungsassistent auch den Weg einer Ausbildung zum Weiterbildungsassistenten einschlagen. Hier absolviert man eine Fachzahnarztweiterbildung in der Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie oder Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (Studium der Humanmedizin zusätzlich notwendig).
Nach Approbation und mindestens zweijähriger, anerkannter Assistenzzeit erhält man nach Beantragung die Kassenzulassung im Zahnarztregister der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

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